"Make brand KOOl again"

AGB

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäfts­bedingungen (im Folgenden bezeichnet als AGB) gelten für alle Geschäfts­beziehungen zwischen der Koolab Marketing & IT Solutions (im Folgenden bezeichnet als Koolab bzw. die Agentur) und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens. Die AGB der Agentur gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn im Einzelfall nicht noch einmal ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Aufträge vorbehaltslos ausführt. Auch dann werden die allgemeinen Bedingungen des Kunden nicht Vertragsbestandteil. Die AGB der Agentur gelten für alle Bestellungen, egal ob im elektronischen Geschäftsverkehr, schriftlich, per Telefon oder auf sonstige Weise. Ergänzend, sofern diese AGB nichts Abweichendes regeln, gelten darüber hinaus die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils zum Liefer- oder Leistungszeitpunkt aktuellen Fassung.

2. Abschluss eines Vertrages

Die Agentur bietet professionelle Lösungen für alle Marketing­maßnahmen. Sämtliche Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Grundlage für den Vertrags­abschluss bildet das jeweilige Angebot der Agentur, in welchem Geltungsbereich und Umfang des Auftrags in einer detaillierten Leistungs­beschreibung definiert wird.

Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, Aufträge des Kunden konkludent und/oder mündlich anzunehmen. Durch Änderungen und/oder Ergänzung entstehende Mehrkosten sind vom Kunden gesondert zu vergüten.

Gegenstand eines jeden Vertrages ist das Erbringen der vereinbarten Leistung durch die Agentur, nicht hingegen ein bestimmter, durch den Kunden erhoffter Erfolg. Die Agentur ist berechtigt, zur Durchführung des Vertrages Dritter (insbesondere Subunternehmer und/oder freier Mitarbeiter) zu bedienen.

3. Preise, Zahlung

Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungs­prämien und Spesen) werden gesondert entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Die Entwicklung gestalterischer, konzeptioneller und/oder zu Präsentation gedachter Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gegen gesonderte Zahlung. Sofern ein Preis hierfür nicht vereinbart worden ist, gelten die ortsüblich angemessenen Preise, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungs­termine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent­punkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Sofern der Kunde der Agentur in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.

4. Aufrechnung uns Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden der Agentur steht das Recht zur Aufrechnung und zur Zurückbehaltung nur dann zu, wenn die Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertrags­verhältnis bestehen, rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. § 369 HGB bleibt unberührt.

5. Nutzungsrechte, Urheberrechte und
sonstige gewerbliche Schutzrechte

Sämtliche Preise werden in EUR angegeben und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Gebühren, Steuern und sonstige Nebenkosten sind nicht in den Preisen enthalten. Alle Nebenkosten (wie z.B. Reisekosten, Versandkosten, Versicherungs­prämien und Spesen) werden gesondert entsprechend der vertraglichen Vereinbarung in Rechnung gestellt.

Die Entwicklung gestalterischer, konzeptioneller und/oder zu Präsentation gedachter Vorschläge im Vorfeld eines Vertragsschlusses erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, gegen gesonderte Zahlung. Sofern ein Preis hierfür nicht vereinbart worden ist, gelten die ortsüblich angemessenen Preise, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungszugang ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungs­termine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von neun Prozent­punkten über dem Basiszinssatz zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt. Sofern der Kunde der Agentur in Zahlungsverzug ist, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden das Recht der Nutzung der Leistungen zu untersagen und sein Eigentumsrecht an allen nicht vollständig bezahlten Leistungen abzuerkennen.

6. Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, die von ihr erbrachten Leistungen im Wege der Eigenwerbung in branchen­üblicher Art angemessen zu verwenden.

7. Umfang der Leistungspflichten von Koolab

Koolab ist lediglich verpflichtet, dem Kunden die erbrachten Leistungen in der vereinbarten Form zur Verfügung zu stellen. Eine Übergabe von offenen Daten (z.B. unkompilierter Quellcode, Video-, 3D-, InDesign- und Photoshop-Dateien) zur Weiter­bearbeitung durch den Kunden erfolgt nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist und hierfür eine gesonderte Vergütung vereinbart worden ist (Eigentums­rechte und Administrations­aufwand).

Ist die Übergabe sämtlicher Dateien, Arbeitsergebnisse usw. in digitaler Form vereinbart, so genügt die Agentur ihrer diesbezüglichen Verpflichtung, wenn sie diese Daten per Datentransfer dem Kunden zur Verfügung stellt.

8. Social Media, SEM und Webhosting

Bei Leistungen der Agentur, welche den Bereich Social Media umfassen, weist die Agentur den Kunden darauf hin, dass in den AGB und/oder Nutzungs­bedingungen der jeweiligen Anbieter gesonderte Regelungen vorhanden sind, welche die Nutzung dieser Plattformen für Marketingzwecke und weitere Werbemaßnahmen regelt.

Die Agentur weist den Kunden darauf hin, dass Marketing auf diesen Plattformen teilweise nur unter Beschränkungen möglich ist. Herausgeber sowie für den Inhalt der jeweiligen Marketing­maßnahme auf einer Social Media-Plattform ist der Kunde der Agentur. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die jeweilige Veröffentlichung auf Social Media-Plattformen den dortigen Regelungen, AGB und Nutzungs­bedingungen entspricht und weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, sich in diesem Bereich rechtlich beraten zu lassen.

Solange und soweit der Kunde SEM bei Koolab in Auftrag gegeben hat, so schuldet OPUS lediglich ein Tätigwerden, ohne einen gesonderten Erfolg zu schulden. Insbesondere kann keine Gewähr für die Erreichung eines bestimmten Rankings übernommen werden.

Solange und soweit der Kunde auch ein Webhosting der Digital­anwendungen wünscht, so wird dies nicht durch die Agentur im eigenen Namen umgesetzt. Die Agentur wird vielmehr von dem Kunden ermächtigt, mit einem von der Agentur ordnungsgemäß ausgewählten Provider einen Webhosting-Vertrag zu schließen. Vertragspartner des Webhosters ist ausschließlich der Kunde. Die Agentur schuldet diesbezüglich nur die fehlerfreie Auswahl eines geeigneten Host-Providers, ist jedoch selbst nicht für das Hosting und die Erreichbarkeit verantwortlich. OPUS wird den Dienstanbieter, welcher das Webhosting übernimmt, die Wünsche des Kunden im Hinblick auf die Laufzeit und die sonstigen Konditionen mitteilen. Die Agentur übernimmt das Hosting für den Kunden selbst nur nach gesonderter vertraglicher Vereinbarung. In diesem Fall mietet die Agentur Managed Server und vermietet an den Kunden Hostingleistungen unter. In diesem Fall haftet die Agentur nur für eigenes Verschulden, nicht jedoch für ein Verschulden des Dienstanbieters.
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